Heirat und Familie

im Falle des PACS

im Falle des PACS

Der Zivile Solidaritätspakt (PACS) kann durch eine gemeinsame Erklärung der Partner, aber auch einseitig aufgelöst werden. Im ersten Fall müssen die Partner eine gemeinsame schriftliche Erklärung der Beendigung des Paktes beim Amtsgericht einreichen, das den Pakt registriert hat. Wünscht einer der Partner die Auflösung des PACS, lässt er dem anderen seine Entscheidung per Vollstreckungsbeamten zukommen und dem Amtsgericht, das den Pakt registriert hat, eine Kopie der Mitteilung zugehen.

Eine Auflösung erfolgt außerdem automatisch durch den Tod eines Partners oder durch Heirat eines Partners oder beider Partner.