Heirat und Familie

in Frankreich

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Die eheähnliche Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts. Sie haben weniger Rechte und Pflichten als Ehegatten oder Partner, die durch einen Zivilen Solidaritätspakt (PACS) verbunden sind. Die Auflösung der Partnerschaft kann dennoch dazu führen, dass eine Abfindung fällig wird, nämlich dann, wenn die Auflösung als schuldhaft und schädigend beurteilt wird. Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, haben gegenüber ihrem Partner/ihrer Partnerin keine Vorrechte in der Erbfolge.

 

► zusätzliche Informationen:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N143.xhtml?&n=Famille&l=N10