Fahrzeuge und Verkehr

in Frankreich

in Frankreich

Wer in Frankreich ansässig ist, darf nicht mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug fahren. Anders ist dies bei Fahrzeugen aus der EU, hier besteht kein Hindernis, da die EU eine Zollunion darstellt.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass die schweizerischen Fahrzeuge in Frankreich nicht versteuert und verzollt wurden. Hier soll also Steuerhinterzug verhindert werden.