Fahrzeuge und Verkehr

in Frankreich

in Frankreich

Um in Frankreich ein Kraftfahrzeug führen zu können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Eine Übersicht über die verschiedenen Fahrzeugklassen finden Sie unter: http://www.nord.equipement.gouv.fr/IMG/pdf/Definition_des_categories_de_permis_de_conduire_cle251d21.pdf

Im Falle von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden Ihnen in Frankreich Punkte aus Ihrem persönlichen „Punktekonto“ abgezogen. Als Fahranfänger sind Ihnen ab Erhalt des Führerscheins 6 Punkte gutgeschrieben. Im Laufe der ersten drei Jahre als Fahranfänger werden Ihnen, sofern Sie keine Verkehrsdelikte begangen haben, weitere Punkte gutgeschrieben. Haben Sie den Führerschein durch das begleitende Fahren erworben, so kann Ihnen bereits im zweiten Jahr als Führerscheininhaber die maximale Zahl von 12 Punkten gutgeschrieben werden.

Sind Ihnen Punkte abgezogen worden, so gibt es zwei Möglichkeiten um diese wieder zu erlangen:

Sind seit Ihrem letzten Verkehrsdelikt 3 Jahre ohne weitere Punkteabzüge vergangen, so wird Ihr Punktekonto automatisch wieder auf 12 Punkte aufgestockt.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, alle 2 Jahre auf freiwilliger Basis an Verkehrssicherheitstrainings teilzunehmen. Hierfür werden Ihnen pro Training 4 Punkte gutgeschrieben, wobei Sie nicht mehr als maximal 12 Punkte ansammeln können.
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