Fahrzeuge und Verkehr

In Frankreich

In Frankreich

Öko-Bonus oder -Zuschlag
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Frankreich eine zusätzliche Steuer, die zu der Kfz-Steuer hinzukommt: die Ökosteuer (Écotaxe). Sie ist auf erworbene oder zum ersten Mal in Frankreich oder im Ausland angemeldete Personenkraftwagen anwendbar, deren CO2-Ausstoß über 160g/km liegt. Die Ökosteuer wird ab dem 1. Januar 2008 bei Anmeldungen von neuen oder gebrauchten, importierten oder erworbenen Personenkraftwagen erhoben. Die Berechnung der Steuer basiert für CE abgenommene Personenkraftwagen auf der Höhe des CO2-Ausstosses, sobald er mehr als 160g/km beträgt. Diese Vorschrift gilt für die Jahre 2008 und 2009. Für die Folgejahre wird die Steueruntergrenze neu festgesetzt.

Für die Jahre 2008 und 2009 gibt es folgende Steuerkategorien:
  • unter oder gleich 160g/km CO2:        keine Steuer fällig
  • zwischen 161 und 165g/ km CO2:    die Steuer beträgt 200 €
  • zwischen 166 und 200g/km CO2:        die Steuer beträgt 750 €
  • zwischen 201 und 250g/km CO2:        die Steuer beträgt 1.600 €
  • über 250g/km CO2:            die Steuer beträgt 2.600 €

Für andere Personenkraftwagen (nationale Einzelabnahme…) wird eine Pauschalsteuer abhängig von der in Steuer-PS (CV oder Chevaux-Vapeur) ausgedrückten Nutzleistung fällig, sobald die Steuer-PS über oder gleich 8 CV beträgt:
  • unter oder gleich 7 CV:                keine Steuer fällig
  • zwischen 8 und 11 CV:                    750 €
  • zwischen 12 und 16 CV:                1.600 €
  • über 16 CV:                    2.600 €


Für weitergehende Informationen über die Anzahl CV oder kW und die Höhe des CO2-Ausstosses nach Modell und Marke Ihres Autos:

http://www2.ademe.fr/servlet/KBaseShow?sort=-1&cid=13712&m=3&catid=16173

Angaben über Bonus unter 130 gr CO2 fehlen AdÜ

Ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Finanzgesetzes für 2008 sieht insbesondere Folgendes vor:
Zusätzlich zu dem Zuschlag beim Kauf soll ein Jahreszuschlag (Ökoplakette, "Éco-pastille") von 160 Euro für Kraftfahrzeuge mit mehr 250 Gramm CO2 pro Kilometer erhoben werden. Diese jährliche Ökoplakette soll als zusätzliche Steuer auf die Kfz-Versicherungssteuer aufgeschlagen werden. Sie würde also gleichzeitig mit der Versicherungsprämie fällig und wäre an die Versicherung zu zahlen. Für Kraftfahrzeuge, in deren Fahrzeugschein (Carte grise) der Vermerk Behinderung (Handicap) vermerkt ist und die speziell für den Transport von Personen mit Mobilitätseinschränkung eingerichtet sind, wäre keine Ökoplakette notwendig. Diese Maßnahmen würden Kraftfahrzeuge betreffen, die ab dem 1. Januar 2009 zum ersten Mal erworben und zugelassen werden.