Renten

In Frankreich

In Frankreich

Die Altersversorgung besteht aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversicherung. Die Grundversorgung wird vom Allgemeinen System (Régime Géneral) oder einem diesem angeglichenen System (Régime Agricole, Régimes Spéciaux, Régimes non-salariés) abgedeckt. Die Zusatzversorgungssysteme wurden in die Verbände ARRCO (Association des Régimes de Retraite Complémentaire) und AGIRC (Association des Institutions de Retraite des Cadres) eingebunden.

 

Ein allgemeiner Anspruch auf Altersrente besteht grundsätzlich mit 60 Jahren, wenn Sie für mindestens ein Trimester Beiträge zum Allgemeinen System gezahlt haben. Sie können eine Rente ohne Abzüge (retraite à taux plein) mit 60 Jahren beanspruchen, wenn Sie 160 Trimester mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben; andernfalls kann Ihnen die volle Rente erst mit 65 ausgezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schwerbehinderung oder langjährige Versicherungszeiten) können Sie Ihre volle Altersrente vor Ihrem 60. Geburtstag beanspruchen.

 

Unter den folgenden Links können Sie weitere Informationen erhalten:

 

http://www.crav-am.fr/la_crav/brochure_a_telecharger/pdf/carriere_en_france_et_a_etranger.pdf

 

http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/cae/servlet/contentblob/68972/publicationFile/16818/meine_zeit_in_frankreich.pdf