Renten

In Frankreich

In Frankreich

Witwen- und Witwerpension: Witwen und Witwer erhalten eine Pension, wenn sie mit dem Verstorbenen verheiratet oder von ihm geschieden waren und ihr Einkommen nicht einen bestimmten Betrag übersteigt. Die Hinterbliebenenrente beläuft sich auf 54% der Versichertenrente, die der Ehegatte bezog oder hätte beziehen können; allerdings kann die Hinterbliebenenrente einen jährlich neu festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen.

 

Bis zum Jahre 2011 wird für jüngere Jahrgänge noch Witwenstandsbeihilfe anstelle von Witwen-/Witwerpension bezahlt.

 

Waisen: Im Allgemeinen System (Regime Géneral) gibt es keine Pensionen für Waisen; nur einige Sondersysteme leisten solche Zahlungen. Waisen erhalten die allgemeinen Familienleistungen. Für Waisen, die aus einem anderen EU/EWR-Staat eine Waisenrente erhalten, prüft die französische Familienkasse, ob sie einen Unterschiedsbetrag zahlen kann.

 

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen erhalten:

https://www.retraite.cnav.fr/portal/page/portal/Y_GP_NAT/Y_P_NAT_ESPACES/Y_P_NAT_ESPACEG