Heirat und Familie

in der Schweiz und für die Schweizer Staatsangehörigen

in der Schweiz und für die Schweizer Staatsangehörigen

► Lesen Sie hierzu bitte die entsprechenden Ausführungen unter "Die Scheidung in der Schweiz".

In allen Fällen – insbesondere, wenn die Scheidung eines oder mehrere EU-Länder oder die Schweiz betrifft – ist es ratsam, sich an einen auf internationales Privatrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.