Arbeitslosigkeit

In der Schweiz

In der Schweiz

Unfallversicherung: Während dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung (ALE), während Wartetagen und während Einstelltagen sind Sie obligatorisch bei der Suva versichert. Dieser Schutz bleibt auch bei Stellensuche in einem EU/EFTA-Staat bestehen. Die ALK zieht den von Ihnen zu übernehmenden Teil der Prämie von der ALE ab und entrichtet die gesamte Prämie der Suva.


Krankenversicherung: Achtung – mit dem Wegfall der Erwerbstätigkeit in Deutschland/Frankreich fällt auch die Möglichkeit dahin, sich dort krankenzuversichern! Sie müssen sich um eine Krankenversicherung in der Schweiz kümmern.

 

Krankentaggeld: Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf ALE nur für die ersten 30 Kalendertage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren haben Sie Anspruch auf insgesamt 44 Krankentaggelder.

 

Mutterschaft: Entschädigungen nach der Niederkunft richten sich nach dem EOG (Erwerbsersatz bei Mutterschaft). Informieren Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.

Sie müssen eine Krankheit, einen Unfall oder eine Mutterschaft Ihrem RAV unverzüglich melden.