Fahrzeuge und Verkehr

in der Schweiz

in der Schweiz

Wer in der Schweiz ansässig ist, hat kein Anrecht darauf, mit einem ausländischen Fahrzeug zu fahren. Eine Ausnahme existiert nur dann, wenn der Eigentümer ebenfalls Insasse des Fahrzeugs ist.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass die ausländischen Fahrzeuge in der Schweiz nicht versteuert und eingeführt wurden. Hier soll also Steuerhinterzug verhindert werden.