Renten

In der Schweiz

Zusatzrenten in der Schweiz

Im schweizerischen so genannten Drei-Säulen- System der Rentenversicherung können die zweite Säule und die dritte Säule als Zusatzversorgung definiert werden.

 

Die 2. Säule ist eine obligatorische lohn- und altersabhängige berufliche Vorsorge (Pensionskasse, BVG). Obligatorisch erfasst sind hier Arbeitnehmer ab Vollendung des 17. Lebensjahres wenn ihr Arbeitsentgelt innerhalb bestimmter Bemessungsgrenzen liegt. Die Pensionskassen können jedoch auch Arbeitnehmer mit Einkommen, die außerhalb der obligatorisch vom BVG vorgesehen Einkommen liegen, berücksichtigen (so genannte außerobligatorische Versicherung).

 

Die 3. Säule besteht aus privater Vorsorge (teilweise steuerlich gefördert) und unterteilt sich in die gebundene (Säule 3a - nur für in der Schweiz Ansässige) und die freie Vorsorge (Säule 3b - auch für Nichtansässige).

 

► Weitere Informationen:

http://www.ahv-iv.info/anderesozver/00226/index.html?lang=de