Heirat und Familie

Eintragung und Veröffentlichung

Eintragung und Veröffentlichung

Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte beurkundet die Erklärungen des Paares, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu wollen (Partnerschaftsurkunde) und lässt die beiden Partnerinnen oder Partner die Urkunde unterschreiben. Anschließend wird eine Bescheinigung über die eingetragene Partnerschaft ausgestellt (Partnerschaftsausweis).

 

 

 

Quelle: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/partnerschaft.html