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Und bei Adoption?

Und bei Adoption?

Die Mutter oder der Vater, die bzw. der  selbst versichert ist, kann Urlaub im Falle einer Adoption in Anspruch nehmen. Den Urlaub können sich die Adoptivmutter und der Adoptivvater teilen, wenn beide die Bedingungen auf Leistungsanspruch erfüllen.


Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Zahl der adoptierten Kinder und je nach Zahl der bereits zu betreuenden Kinder:
-    10 Wochen für 1 oder 2 zu betreuende Kinder,
-    18 Wochen für mindestens 3 zu betreuende Kinder,
-    22 Wochen wenn mehrere Kinder
     adoptiert wurden.

 

Wenn sich die Adoptiveltern den Urlaub teilen, erhöht sich die Urlaubsdauer im Falle der Adoption eines Kindes um 11 Tage und um 18 Tage im Falle der Adoption mehrer Kinder.

 

Der Urlaub kann entweder mit dem Tag der Ankunft des Adoptivkindes im Haushalt beginnen oder  zum Anfang der Woche, in welcher das Kind in den Haushalt aufgenommen wird.

 

Die Tagesgelder entsprechen den Tagesgeldern für Mutterschaft.