Gesundheit

Und wenn ich einen Telearbeitsplatz habe und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeite?

Und wenn ich einen Telearbeitsplatz habe und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeite?

Wenn Sie einen Telearbeitsplatz haben und an diesem typischerweise und regelmäßig arbeiten, gilt das Land in dem sich der Telearbeitsplatz befindet als Ihr Beschäftigungsstaat. Liegt Ihr Telearbeitsplatz in Ihrem Wohnstaat, führt dies in der Regel dazu, dass Sie für Ihr gesamtes Beschäftigungsverhältnis dem Sozialversicherungsrecht Ihres Wohnstaates unterliegen.

Wenn Sie daneben noch in einem anderen Staat tätig sind, kommt es bei Fällen zwischen Deutschland und Frankreich wieder auf den Umfang Ihrer Tätigkeit in Ihrem Wohnland an. Sie müssten mindestens 25% der Arbeit in Ihrem Wohnland verrichten, damit Sie diesem Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Bei Fällen mit Schweizbezug reicht eine Tätigkeit in geringem Umfang aus, damit Sie dem Sozialversicherungsrecht Ihres Wohnlandes unterfallen.