Heirat und Familie

Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?

Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?

Die Brautleute müssen zur Eheschließung die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen (Art. 94 ff. ZGB):
  • Sie müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben;
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein;
  • Bevormundete Personen brauchen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

 

Weiterhin verbietet das Gesetz die Eheschließung zwischen:

  • (Halb-) Geschwistern,
  • Kindern mit den Eltern, sowohl mit den leibliche Eltern als auch Adoptiveltern oder Grosseltern,
  • wie auch zwischen einer Person und dem Kind des Ehegatten (selbst wenn die Ehe für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist).