Familienleistungen

Familienleistungen

Familienleistungen


Wer in Europa in einem Land wohnt und in einem anderen Land arbeitet, hat im Prinzip zunächst im Beschäftigungsland und unter Umständen auch im Wohnsitzland Anspruch auf Familienleistungen. Das bedeutet aber nicht, dass die Familienleistungen doppelt ausbezahlt werden, denn das EU-Recht sieht entsprechende Regelungen vor, die genau festlegen, welche Ansprüche wo entstehen. Dabei hängt es von der beruflichen Situation der einzelnen Familienmitglieder ab, welches Land vorrangig ist und die inländischen Leistungen in voller Höhe auszahlt, und welches Land gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag oder eine Differenzzulage zahlt, falls hier die inländischen Leistungen höher sein sollten.