Steuern, Abgaben und Zölle

Feuerwehrersatzabgabe

Feuerwehrersatzabgabe

Grundsätzlich sind alle Kantons-/Gemeindeeinwohner zum Dienst in der entsprechenden Bezirksfeuerwehr verpflichtet. Wer hiervon nicht befreit ist oder aus anderen Gründen keinen Feuerwehrdienst leistet, erfüllt die Dienstpflicht durch Bezahlung einer Feuerwehrersatzabgabe. Diese wird i.d.R. am steuerpflichtigen Erwerbseinkommen bzw. an der kantonalen Staatssteuer bemessen.

► vgl. z.B. http://www.steuerverwaltung.bs.ch/feuerwehrersatzabgabe.htm