Änderungen im Bereich grenzüberschreitender Sozialversicherung

Änderungen im Bereich grenzüberschreitender Sozialverischerung

►► Seit dem 1. Mai 2010 ist die europäische Verordnung 883/2004 für eine bessere Koordinierung der europäischen Sozialversicherungssysteme in Kraft.

Die Maßnahmen dieser Verordnung betreffen alle übliche Branchen der Sozialversicherung, nämlich die Kranken-, Unfall-, Arbeits-, Arbeitslosen-, Mutterschafts- und Rentenversicherungen, die Berufskrankheiten und Erwerbsunfähigkeiten, die Familienleistungen und das Sterbegeld.

Die neue Verordnung ersetzt die diese Bereiche bis anhin regelnde VO (EWG) 1408/71. Die diesbezüglichen Informationen unserer Webseite sind derzeit noch nicht aktualisiert worden.

Achtung
: Diese neue Verordnung gilt noch nicht für die Schweiz.