Arbeit

Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft

Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft

Entlassung
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nach Ablauf der Probezeit während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Niederkunft grundsätzlich nicht möglich. (Kündigungsverbot siehe Art. 336c OR)

Eigenkündigung
Eigenkündigung ist jederzeit möglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.