Heirat und Familie

Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute

Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute

Der Partner, dessen Geburtsname, oder davor geführter Name nicht Ehename geworden ist, hat nach der Scheidung mehrere Möglichkeiten:

Er kann

  • den Namen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, wieder annehmen
  • dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen – dies darf nur zu einem höchstens zweigliedrigen neuen Namen führen (z.B. Müller-Huber) oder
  • einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen widerrufen.


► Zusätzliche Informationen:

http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/19jt0oroa6015uuh2v1ut3k9wt69r9f/menu/1122396_l1/index.html?cpp=languagechange&language=deu