Heirat und Familie

Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute

Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute

Nach der Ehescheidung behält der Ehegatte oder die Ehegattin, der oder die den Namen gewechselt hat, den mit der Eheschliessung erworbenen Namen, ausser wenn er oder sie erklärt, den angestammten oder den vor der Heirat getragenen Namen wieder annehmen zu wollen. Diese Erklärung ist innerhalb eines Jahres, nachdem das Scheidungsurteil definitiv geworden ist, zu machen. Man kann die Erklärung auf irgendeinem Zivilstandsamt oder, wenn man im Ausland wohnt, bei der zuständigen schweizerischen Vertretung vornehmen. Die Scheidung kann auch Auswirkungen auf die Aufenthaltsbewilligung des ausländischen Eheteils haben.

 

 

Quelle: http://www.ch.ch/private/00029/00034/00245/00276/index.html?lang=de