Arbeit

Abfindung nach einer Kündigung

Abfindung nach einer Kündigung

Werde ich eine Abfindung bekommen?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gekündigt hat.
Abfindungen können sich gegebenenfalls jedoch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozess ergeben. Falls das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist und die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber unzumutbar ist, hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aufzulösen und zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.
Unabhängig davon können durch vertragliche Vereinbarung, häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, Abfindungen vereinbart werden.
Abfindungen werden seit dem 1.1.2006 in Deutschland voll zur Einkommenssteuer herangezogen. Die vorige Freibetragsregelung, die einen Freibetrag von 7.200 € vorsah, wurde gestrichen.
Außerdem können Abfindungen Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch haben. Informieren Sie sich deshalb unbedingt bei Ihrer Arbeitsagentur.