Gesundheit

Die Leistungen im Falle einer Adoption

Die Leistungen im Falle einer Adoption

Für angenommene Kinder und Kinder in Adoptionspflege können die Eltern Bundeserziehungsgeld (§§1 ff BErzGG) beantragen. Es wird für max. zwei Jahre beginnend mit der Inobhutnahme des Kindes und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gezahlt.


Das Erziehungsgeld ist einkommensabhängig und beträgt:

  • als Regelbetrag 300 Euro für bis zu zwei Jahre
  • als Budget 450 Euro für nur ein Jahr.

In einigen Bundesländern, insbesondere in Baden-Württemberg, kann im Anschlusse an das Bundeserziehungsgeld für höchstens ein Jahr Landeserziehungsgeld (RL-LErzG) beantragt werden. (Für Grenzgänger müssen die Ansprüche auf Bundes- bzw. Landeserziehungsgeld im Einzelfall überprüft werden. Zuständig für das Erziehungsgeld in Baden-Württemberg ist die L-Bank, Erziehungsgeldstelle, D-76133 Karlsruhe.)