Gesundheit

Die Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Die Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs

Während der Schutzfrist erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers. Das Mutterschaftsgeld wird aus dem Nettoverdienst errechnet. Es beträgt für Frauen, die gesetzlich versichert sind, höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 200 Abs. 3 RVO) und wird durch die jeweilige Krankenkasse ausbezahlt.

Frauen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind (Beispiel: geringfügig Beschäftigte), erhalten gemäß RVO auch Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beträgt in diesen Fällen aber höchstens 210 € für die gesamte Dauer der Schutzfrist. Der Antrag muss beim Bundesversicherungsamt in Bonn eingereicht werden (Tel.: 0228-619-1888).

► Zuschuss des Arbeitgebers:
Übersteigt bei Arbeitgeberinnen das Nettoeinkommen das Mutterschutzgeld (13 € pro Tag), so wird das Mutterschaftsgeld um einen Zuschuss des Arbeitgebers aufgestockt. Ein Anspruch auf Zuschuss besteht jedoch nicht, wenn sich die Mutter aufgrund des ersten Kindes im Erziehungsurlaub befindet. Der Zuschuss ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Differenz zwischen 13 € und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Als Basis dienen die Gehälter der letzten drei Kalendermonate. Gegebenenfalls sind tarifliche Ergänzungen zu beachten.