Steuern, Abgaben und Zölle

Ich habe einen Wohnsitz in beiden Ländern

Ich habe einen Wohnsitz in beiden Länden

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Person in der Schweiz oder in Deutschland ansässig ist, kommt es darauf an, ob die Person nach dem jeweiligen nationalen Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist (hierbei kommt es nicht auf die polizeiliche Anmeldung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Ob Sie als unbeschränkt steuerpflichtig gelten, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt/ Steueramt).

Wenn eine Person nach diesen Kriterien sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ansässig ist, kommt es nach Art. 4 Abs. 2a des DBA D/CH zunächst darauf an, in welchem der Staaten sie eine ständige Wohnstätte hat. Verfügt eine Person in mehreren Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Kann auch dies nicht eindeutig bestimmt werden, kommt es zunächst auf den gewöhnlichen Aufenthalt, Art. 4 Abs. 2b DBA D/CH, und dann auf die Staatsangehörigkeit, Art. 4 Abs. 2c des DBA D/CH, an. Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragsstaaten, so regeln die zuständigen Behörden die Frage in gegenseitigem Einvernehmen, Art. 4 II d DBA D/CH.