Umzug ins Nachbarland

Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem.

Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem.


In Frankreich umfasst die Krankenversicherung vier Sparten. Je nach Arbeitsverhältnis sind verschiedene Kassen für Sie zuständig:


- das régime général bzw. régime local in Elsass-Lothringen bietet den abhängig Beschäftigten aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie Beschäftigten aus ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsschutz (80% der Bevölkerung)

- die Mutualité sociale agricole (Absicherung der Landwirte, der abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft und weiteren verwandten Berufen)

- die Caisse d’assurance Maladie des professions indépendantes (Zusammenschluss der Versicherungsträger für Freiberufler)

- die berufsständischen Kassen (Eisenbahner, öffentliche Versorgungsbetriebe, usw.)


Normalerweise nimmt Ihr Arbeitgeber Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung vor, d.h. auch zur Krankenversicherung. Informationen und Beratung zu den Leistungen erhalten Sie bei der an Ihrem Wohnort zuständigen CPAM (Caisse primaire d’assurance maladie) und auf den nachstehenden Internetseiten:


http://www.securite-sociale.fr/


http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F225.xhtml?&n=Sant%C3%A9&l=N17&n=S%C3%A9curit%C3%A9%20sociale&l=N416&n=S%C3%A9curit%C3%A9%20sociale%20:%20r%C3%A9gime%20g%C3%A9n%C3%A9ral&l=N424


http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=352