Fahrzeuge und Verkehr

In Deutschland mit meiner französischen Fahrerlaubnis

In Deutschland mit meiner französischen Fahrerlaubnis

Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so ist dieser auch bei einer Wohnsitznahme in Deutschland grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Allerdings gibt es Einschränkungen bezüglich der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis bei folgenden Klassen: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dokument.htm

Weiterhin ist zu beachten, dass die „conduite accompagnée“ nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland berechtigt und auch nicht gegen einen deutschen Führerschein umgetauscht werden kann.

Verlegt der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland und besitzt dieser seinen Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre, so muss er seine Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen registrieren lassen. Für den Fahrer wird dann eine zweijährige Probezeit registriert. Hierbei wird allerdings die Zeit seit Erteilung in Frankreich angerechnet.

Weitere Informationen/Links:
http://www.dvr.de/download/4.1.3aufbauseminarepdf1.pdf