Fahrzeuge und Verkehr

In Deutschland mit meiner schweizerischen Fahrerlaubnis

In Deutschland mit meiner schweizerischen Fahrerlaubnis

Begründet der Inhaber einer schweizerischen Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, so besteht die Berechtigung Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist noch bis zu weiteren sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller versichern kann, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Die Berechtigung Kraftfahrzeuge zu führen gilt nicht für Inhaber eines schweizerischen Lernfahrausweises.

Verlegt der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland und besitzt dieser seinen Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre, so muss er seine Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen registrieren lassen. Für den Fahrer wird dann eine zweijährige Probezeit registriert. Hierbei wird allerdings die Zeit seit Erteilung in der Schweiz angerechnet.
http://www.dvr.de/download/4.1.3aufbauseminarepdf1.pdf