Fahrzeuge und Verkehr

In Frankreich mit meiner deutschen Fahrerlaubnis

In Frankreich mit meiner deutschen Fahrerlaubnis

Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so ist dieser auch bei einer Wohnsitznahme in Frankreich grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Voraussetzung hierfür ist u.a. dass Sie für das Führen des entsprechenden Gefährts auch in Frankreich das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und dass Ihnen Ihr Führerschein in Deutschland nicht entzogen wurde.
Der Umtausch der Fahrerlaubnis kann somit auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen, wenn Sie in Frankreich ein Verkehrsdelikt begehen.

Der deutsche Führerschein mit begleitendem Fahren ab 17 Jahren hat in Frankreich keine Gültigkeit.

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