Fahrzeuge und Verkehr

in der Schweiz mit meiner deutschen oder französischen Fahrerlaubnis

in der Schweiz mit meiner deutschen oder französischen Fahrerlaubnis

Grundsätzlich werden in der Schweiz alle ausländischen Führerscheine anerkannt und können für eine begrenzte Zeit verwendet werden. Allerdings darf ein in der Schweiz anerkannter ausländischer Führerschein in folgenden Fällen nicht mehr verwendet werden:
  • wenn Sie seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen, ohne dass diese Zeit durch einen mehr als drei Monate andauernden Aufenthalt im Ausland unterbrochen wurde. In diesen Fällen sollten Sie den Austausch Ihres Führerscheins noch vor Fristablauf beantragen.
  • wenn Sie berufsmässig in der Schweiz gemeldete Motorfahrzeuge aus bestimmten Kategorien fahren (Kategorie/Unterkategorie C/C1, D/D1) oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport besitzen. In diesen Fällen muss der schweizerische Führerausweis sofort erworben werden (vor Fahrtantritt).
Damit Ihnen der schweizerische Führerschein erteilt wird, müssen Sie, als Inhaber/-in eines gültigen, anerkannten ausländischen Führerscheins ein Gesuch um Austausch eines ausländischen Führerausweises bei den kantonalen Behörden stellen.

„Conduite accompagnée"
Die Conduite accompagnée ist in der Schweiz nicht gültig. Die Voraussetzung für die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins ist u.a. das Erreichen des in der Schweiz geltenden Mindestalters zum Führen der entsprechenden Kategorie. Für den normalen Pkw-Führerschein ist das Mindestalter in der Schweiz jedoch 18 Jahre.

Weitere Informationen/Links:
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svsa_index/pom_svsa_fuehrerausweise/pom_svsa_umschreibung-
auslaendischer-fuehrerscheine.htm


http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/ausweise/aw_auslfa.SubContainerList.SubContainer1.
ContentContainerList.0002.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1223537806360