Steuern, Abgaben und Zölle

Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland

Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland

►► Ich beziehe Mieteinnahmen (bzw. sonstige Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) aus dem Nachbarstaat. Wo muss ich diese versteuern?

Unbewegliches Vermögen (Art. 24 DBA F/CH) und Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 DBA F/CH) sind grundsätzlich in dem Staat zu versteuern, in dem die zugrunde liegende Immobilie liegt (Belegenheitsprinzip).
Zu den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen zählen insbesondere die Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Verkauf eines Grundstücks. Was im Einzelnen zu den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen zählt, bestimmt sich jeweils nach dem nationalen Recht des Belegenheitsstaates (Art. 6 II DBA F/CH, Art. 24 DBA F/CH).