Arbeit

Ich wohne in Deutschland und arbeite in mehreren Ländern

Ich wohne in Deutschland und arbeite in mehreren Ländern

Ein Arbeitnehmer, der gewöhnlich in mehreren Ländern beschäftigt ist, ist im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig. Dies gilt für den Fall, dass die Person für ein Unternehmen beschäftigt ist und die Arbeit typischerweise in mehreren Ländern erfolgt. Das gleiche gilt auch für solche Fälle, in denen die betreffende Person für mehrere Unternehmen oder mehrere Arbeitgeber tätig ist, die ihren Sitz im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten haben. Folglich sind bei einem Wohnsitz in Deutschland, die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abzuführen, und zwar auch von dem Arbeitgeber, der nicht seinen Sitz in Deutschland hat. Zentrale Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen.