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Selbstständigkeit in der Schweiz

Selbstständigkeit in der Schweiz

Grenzgängerinnen und Grenzgänger können in der Schweiz ein Unternehmen gründen und selbstständig erwerbend sein. Den Schweizer Behörden muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt werden kann. Das kann durch die Einreichung aussagekräftiger Firmenunterlagen wie Businessplan, Anmeldung im Handelsregister, Eröffnung eines Büros, bzw. Werkstatt, Etablierung der Firma, Buchhaltungsunterlagen etc. geschehen. Genaue Informationen zu den verlangten Nachweisen erteilen die kantonalen Migrationsämter.

Nach der Erbringung des Nachweises, dass die Selbstständigkeit gelingen kann, wird eine Grenzgängerbewilligung G EG/EFTA für 5 Jahre ausgestellt. Im Übrigen gleicht das Verfahren demjenigen der Personen aus EU-EFTA-Staaten mit Aufenthalt in der Schweiz (vgl. auch http://www.kmu.admin.ch/themen/00614/00715/00716/index.html?lang=de).

 

Die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, sind Angehörige von EU- oder von EFTA-Staaten und fallen daher unter den persönlichen Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens.

Früher geltende Bedingungen wie ein Voraufenthalt von sechs Monaten in der ausländischen Grenzregion sind für diese Personen weggefallen. Auch gilt die volle berufliche und geografische Mobilität. Stelle, Beruf, Arbeitsort können frei gewechselt werden. Zudem muss nicht mehr täglich, sondern nur noch einmal wöchentlich an den Wohnort im Ausland zurückgekehrt werden.

 


Quelle: http://www.kmu.admin.ch/themen/00614/00715/00718/01503/index.html?lang=de