Arbeit

Ich wohne in der Schweiz und arbeite in mehreren Ländern

Ich wohne in der Schweiz und arbeite in mehreren Ländern

Ein Arbeitnehmer, der gewöhnlich in mehreren Ländern beschäftigt ist, ist im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig. Dies gilt für den Fall, dass die Person für ein Unternehmen beschäftigt ist und die Arbeit typischerweise in mehreren Ländern erfolgt. Das gleiche gilt auch für solche Fälle, in denen die betreffende Person für mehrere Unternehmen oder mehrere Arbeitgeber tätig ist, die ihren Sitz im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten haben. Folglich sind bei einem Wohnsitz in der Schweiz die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz abzuführen, und zwar auch von dem Arbeitgeber, der nicht seinen Sitz in der Schweiz hat. Wenden Sie sich für Auskünfte in solchen Fällen an die kantonal zuständige Ausgleichskasse.