Umzug ins Nachbarland

Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?

Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie dort das deutsche Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten weiter beziehen.

Sie müssen die Leistungsmitnahme vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen anschließend (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) eine Bescheinigung PD U2 aus. Diese Bescheinigung benötigen Sie, um Ihre Leistungsberechtigung gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen.

Leistungen im Ausland können Sie grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung bei der zuständigen Stelle im Land der Arbeitssuche erhalten. Damit Ihnen die Leistung ab Beginn des Mitnahmezeitraumes gezahlt werden kann, müssen Sie sich bis spätestens 6 Tage nach Ihrer Abreise melden.

Falls Sie feststellen, dass Sie in dem anderen Mitgliedstaat keine Arbeit finden und  Sie aus diesem Grund wieder in Deutschland Leistungen beziehenwollen, erhalten Sie diese nur dann, wenn Sie innerhalb des Zeitraumes, für den Sie im anderen Mitgliedstaat deutsche Leistungen beanspruchen können, zurückgekehrt sind.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html

Ausführliche Informationen zur Arbeitssuche können Sie unserer Rubrik „Arbeitslosigkeit“ entnehmen