Umzug ins Nachbarland

Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?

Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?

Hier spricht man von einem sogenannten Leistungsexport, welcher auf europäischer Ebene geregelt ist. Die EWG-Verordnung 1408/71 (regelt die Koordination im Sozialversicherungsbereich und gilt über die bilateralen Verträge auch im Verhältnis zur Schweiz) beschränkt in Artikel 69 einen solchen Leistungsexport auf maximal drei Monate.

Auskünfte über die weiteren Voraussetzungen und Formalitäten erteilt die für Sie zuständige Arbeitslosenkasse (jene, von welcher Sie die Leistungen bereits beziehen und diese in der Folge im Ausland weiterleisten, eben: exportieren müsste).

Mehr Information in unsere Rubrik "Arbeitslosigkeit"