Gesundheit

Ich bin in Frankreich angestellt

Ich bin in Frankreich angestellt

Alle Erwerbstätigen oder Beschäftigten sind unabhängig von ihrer Tätigkeit, der Anzahl ihrer Arbeitgeber oder ihrem Arbeitsort gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheit versichert. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Einstellung.

Ausführliche Liste der versicherten Personenkreise:
Code de la sécurité sociale art. L311-3 (Sozialversicherungsgesetzbuch)
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid=572B785FB35BDBD1A8B657290CBBBC97.tpdjo04v_1?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006742880&dateTexte=20090810&categorieLien=cid

Code de la sécurité sociale art. L412-2
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid=572B785FB35BDBD1A8B657290CBBBC97.tpdjo04v_1?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006743009&dateTexte=20090810&categorieLien=cid

Code de la sécurité sociale art. L412-8
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do;jsessionid=572B785FB35BDBD1A8B657290CBBBC97.tpdjo04v_1?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006743167&dateTexte=20090810&categorieLien=cid

Die Höhe des vom Arbeitgeber eingezahlten Beitrags wird jedes Jahr festgelegt. Die Regelung sieht verschiedene Tarifgestaltungsmethoden vor, die von der Anzahl der vom Unternehmen beschäftigten Angestellten abhängt.

Personen, die nicht gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind, können sich freiwillig gegen diese Risiken bei der Caisse d’assurance maladie (Krankenkasse) versichern. In diesem Fall werden die Beiträge vom freiwillig Versicherten gezahlt.

Einem Arbeitnehmer, der von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit betroffen ist, kommen schützende Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts zugute. Er kann darüber hinaus besondere Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen.