Gesundheit

Ich bin in der Schweiz angestellt

Ich bin in der Schweiz angestellt

Alle in der Schweiz unselbständig Erwerbstätigen sind obligatorisch über ihren Arbeitgeber unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst

  • Berufsunfälle
  • Berufskrankheiten
  • Nichtberufsunfälle (NBU)

Teilzeitangestellte, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens 8 Stunden beträgt, sind jedoch nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesen Fällen gelten allerdings Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

Die Arbeitgeber tragen die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle werden dagegen in der Regel vom Lohn abgezogen, sofern sie der Arbeitgeber nicht freiwillig ganz oder teilweise übernimmt.

Hinweis: Alle nicht obligatorisch Versicherten - also insbesondere auch die selbständig Erwerbenden - sollten sich selbst um eine entsprechende (freiwillige) Unfalldeckung kümmern.

Hinweis: Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden je nach Tätigkeitsbereich bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder bei den anderen zugelassenen Versicherern (Privatversicherer, Krankenkassen, öffentliche Unfallversicherungskassen) versichern. Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind die Betriebe und Verwaltungen aufgeführt, die obligatorisch bei der SUVA versichert sind.

► Ein guter Überblick findet sich insb. im Merkblatt "Obligatorische Unfallversicherung UVG", welches Sie unter folgendem Link herunterladen können:
http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00285/index.html?lang=de