Gesundheit

Ich bin arbeitsunfähig und bekomme kein Krankentagegeld mehr…

Ich bin arbeitsunfähig und bekomme kein Krankentagegeld mehr…

Die Taggeldzahlungen sind dazu da, bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung sicherzustellen. Sobald der Verdacht besteht, dass die Einschränkung von längerer Dauer, oder gar bleibend sein könnte, muss frühzeitig die Invalidenversicherung eingeschaltet werden, um einen eventuellen Anspruch zu prüfen.

 

Da die Lohnfortzahlung der Krankentaggeldversicherer in der Regel auf 720 Tage begrenzt ist, kann bei komplizierten Fällen das Problem entstehen, dass die Taggelder ausgesetzt werden, bevor der Entscheid der IV vorliegt. In solchen Fällen bleibt den Betroffenen nur die Sozialhilfe als Absicherung bis zum Eintreffen des IV-Entscheids. Da die Sozialhilfe in der Schweiz aber kommunal organisiert und somit ein entsprechender Anspruch an den Wohnsitz geknüpft ist, sind Grenzgänger davon ausgeschlossen. Sie müssen ihren Anspruch stattdessen im Wohnland geltend machen.