Steuern, Abgaben und Zölle

Bezüge von Studenten, Lehrlingen und Praktikanten

Bezüge von Studenten, Lehrlingen und Praktikanten

►► Ich bin Student, Lehrling oder Praktikant im anderen Staat. Welche Einkünfte muss ich versteuern?

Studenten, Lehrlinge und Praktikanten aus einem der Vertragsstaaten sind hinsichtlich der Bezüge im Studienland steuerbefreit, die sie als Unterhalt, Studien- oder Ausbildungsgeld aus dem anderen Land erhalten (Art. 17 DBA D/F). Dadurch wird vermieden, dass die in Ausbildung befindlichen Personen mit Unterhalts- und ähnlichen Bezügen aus dem Ausland, insbesondere aus ihrem Heimatstaat, nicht im Gaststaat der Besteuerung unterworfen werden. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich um Personen, die sich zur Aus- und Fortbildung im anderen Vertragsstaat aufhalten.

Nicht von der Befreiung des Art. 17 erfasst sind allerdings Leistungsvergütungen, etwa im Rahmen eines Praktikums.