Steuern, Abgaben und Zölle

Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen

Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen

►► Student, Praktikant, Volontär oder Lehrling im anderen Staat - Welche Einkünfte muss ich versteuern?

Studenten, Praktikanten, Volontäre oder Lehrlinge, die in einem anderen Staat arbeiten als sie wohnen, müssen Zuwendungen aus ihrem Wohnsitzstaat nur dort versteuern (Art. 22 DBA F/CH). Dies gilt auch für Zuwendungen aus allen anderen Staaten außer dem Arbeitstaat sowie auch dann, wenn die genannte Personengruppe ausschließlich wegen der Ausbildung im Arbeitsstaat wohnt.
Nicht von dieser Regelung umfasst sind Vergütungen (beispielsweise im Rahmen eines Praktikums) aus dem Arbeitsstaat.