Steuern, Abgaben und Zölle

Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen

Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontäre oder Lehrlingen

►► Student, Praktikant, Volontär oder Lehrling im anderen Staat - Welche Einkünfte muss ich versteuern?

Studenten, Praktikanten, Volontäre oder Lehrlinge, die in einem anderen Staat arbeiten als sie wohnen, müssen Zuwendungen aus ihrem Wohnsitzstaat nur dort versteuern (Art. 20 DBA D/CH). Dadurch wird vermieden, dass die in Ausbildung befindlichen Personen mit Unterhalts- und ähnlichen Bezügen aus dem Ausland, insbesondere aus ihrem Heimatstaat, nicht im Gaststaat der Besteuerung unterworfen werden. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich um Personen, die sich zur Aus- und Fortbildung im anderen Vertragsstaat aufhalten.
Nicht von dieser Regelung umfasst sind Vergütungen (beispielsweise im Rahmen eines Praktikums) aus dem Arbeitsstaat.