Gesundheit

Generelle Informationen

Generelle Informationen

Die Koordinierung der anzuwendenden Vorschriften im gesamten Sozialversicherungsbereich, also auch im Krankenversicherungsrecht, ist in Europa durch das EG-Recht (Verordnung EG Nr. 883/2004 und Verordnung EG Nr. 987/2009), die die Verordnungen 1408/71 und 574/72 am 1.5. 2010 abgelöst haben)
geregelt.

Bei Sachverhalten mit Bezug zur Schweiz gelten die noch die Verordnungen 1408/71 und 574/72, da die Schweiz den neuen Verordnungen noch nicht zugestimmt hat.
Die genannten Verordnungen gelten über Art. 8 in Verbindung mit Anhang II des Abkommens über die Personenfreizügigkeit.

(http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/index.html http://www.admin.ch/ch/f/rs/0_142_112_681/index.html )

Das europäische Koordinationsrecht gilt grundsätzlich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige. Nach dem Grundprinzip unterliegt, wer in Europa in einem Land wohnt und in einem anderen Land arbeitet, dem Krankenversicherungsrecht des Beschäftigungsstaats/ Tätigkeitsstaats.