Arbeitslosigkeit

Ich erhalte Arbeitslosengeld

Ich erhalte Arbeitslosengeld


Ich beziehe Leistungen von der Agentur für Arbeit

- Wenn Sie im Jahr vor dem Beginn der Arbeitslosengeldzahlung rentenversicherungspflichtig waren, entrichtet die Agentur für Arbeit während der Dauer des Leistungsbezuges die Pflichtbeiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
- Wenn Sie Leistungen für die Wiedereingliederung in das Berufsleben erhalten, sind Sie automatisch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit während höchstens 6 Wochen weiterhin das Arbeitslosengeld I. Anschließend übernimmt die Krankenkasse und zahlt Ihnen eine Leistung in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.
- Als Leistungsempfänger sind Sie gegen Unfälle versichert, wenn diese auf dem Weg zur Agentur für Arbeit oder auf deren Anweisung zu anderen Stellen (zum Beispiel für einen Arztbesuch oder ein Bewerbungsgespräch) stattfinden. Im Falle eines Unfalles müssen Sie diesen unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung. Sie sind ebenfalls renten- und unfallversichert xxstimmt so nicht, nur auf dem Weg zur AfA, AdÜxx.