Arbeitslosigkeit

Ich erhalte Arbeitslosengeld

Ich erhalte Arbeitslosengeld


Wenn Sie die ARE (entspricht etwa dem ALG1) beziehen, werden für Sie Beiträge in die französische Sozialversicherung einbezahlt. Wenn Sie die ASS (entspricht etwa dem ALG2) beziehen, haben Sie nur Anrecht auf die französische Grundkrankenversicherung CMU.


- Bei ARE-Beziehern werden Beiträge für die Renten- und für die Zusatzrentenversicherung in Frankreich gezahlt.

- Sie sind über Frankreich krankenversichert: Unabhängig von Ihrem Status (Bezieher von Arbeitslosengeld oder nicht) haben Sie ein Anrecht auf eine MINIMALE Grundversorgung, das heißt, Ihre Auslagen für Arztbehandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte werden gemäß dem gültigen Krankenversicherungssatz erstattet. Aus diesem Grunde sind Sie nicht mehr bei der Krankenversicherung in Deutschland versichert und erhalten auch keine Leistungen mehr. In der Regel wird Ihre Akte von der Caisse primaire d’assurance maladie (CPAM) verwaltet, der Sie eine Kostenübernahmebescheinigung des Pôle Emploi und die Vordrucke S.1 oder E106/E108, die Ihnen von Ihrer ehemaligen deutschen Krankenversicherung ausgehändigt wurden, zukommen lassen. Angesichts der Tatsache, dass die Krankenversicherung in Frankreich nicht alle Kosten abdeckt, ist es empfehlenswert, eine Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle) abzuschließen.

Hinweis: Am 13. Mai 2003 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH; C-385/99) entschieden, dass die ambulante Behandlung jedem EU-Bürger in jedem EU-Mitgliedsland offen steht und dass jede nationale Krankenversicherung verpflichtet ist, dem Bürger die entstandenen Kosten bis zur Höhe des Betrages, den sie in ihrem eigenen Land hätte zahlen müssen, zu erstatten. Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld bei der CPAM zu erkundigen.