Steuern, Abgaben und Zölle

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

►► Ich bin im Nachbarland angestellt / nichtselbständig tätig – Wo muss ich meine Steuern zahlen?

Grundsätzlich sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in dem Staat zu versteuern, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte resultieren, ausgeübt wird (→ Erwerbsortprinzip). Als Einkünfte zählen Löhne, Gehälter, Gratifikationen oder sonstige Bezüge sowie alle ähnlichen Vorteile. Von diesem Grundsatz der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gibt es zahlreiche Ausnahmen, so unter anderem bei Erwerbstätigkeit als Grenzgänger und bei Entsandten (→ s. auch 183-Tage-Regelung )