Familienleistungen

Ich bin Grenzgänger(in) - in welchem Land erhalte ich Familienleistungen?

Ich bin Grenzgänger(in) - in welchem Land erhalte ich Familienleistungen?


Als Grenzgänger haben Sie grundsätzlich in dem Land, in dem Sie beschäftigt sind, Anspruch auf Familienleistungen. In Ihrem Wohnland können je nach Familiensituation und Tätigkeit des anderen Elternteils ebenfalls Ansprüche bestehen (z. B. besteht in Frankreich Anspruch auf Familienleistungen, wenn der Antragsteller lediglich seinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hat). Entsprechende EU-Regelungen legen fest, welches Land vorrangig ist, d.h. „zuerst" seine nationalen Leistungen in voller Höhe zahlt, und welches Land dann noch etwas dazuzahlt, falls hier die nationalen Leistungen höher sein sollten.

Als grobe Faustregel gilt: das Beschäftigungsverhältnis bestimmt die Vorrangigkeit.

 

Die folgende Übersicht verdeutlicht die Vorrangigkeitsregelung in Abhängigkeit von verschiedenen Arbeits- und Wohnsituationen.