Steuern, Abgaben und Zölle

Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?

Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit sowie alle Arbeitseinkünfte, die nicht von Art. 13 und 14 umfasst sind, können grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, im dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird (Art. 12 I DBA D/F). Die freiberufliche Tätigkeit gilt als an dem Ort ausgeübt, an dem „der Steuerpflichtige seine Tätigkeit unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausübt.“ Das Erfordernis der ständigen Einrichtung gilt jedoch nicht für die selbständige Tätigkeit von Künstlern, Berufssportlern, Artisten, Vortragskünstlern oder anderen Personen, deren selbständige Tätigkeit in Form von öffentlichen Darbietungen ausgeübt wird.

Was unter „freiberuflicher Tätigkeit“ zu verstehen ist, richtet sich jeweils nach nationalem Recht.