Steuern, Abgaben und Zölle

Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?

Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?

Einkünfte aus selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit können grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, es sei denn, dass die Person im anderen Staat über eine feste Einrichtung verfügt. In diesem Fall können die dieser Einrichtung zurechenbaren Einkünfte nur in dem Einrichtungsstaat versteuert werden (Art. 16 I DBA F/CH).  Zu den freien Berufen in diesem Sinne gehört insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Bücherrevisoren.