Gesundheit

Ich arbeite in mehreren Ländern gleichzeitig – welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung?

Ich arbeite in mehreren Ländern gleichzeitig – welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung?

Personen die in mehreren Ländern arbeiten, also entweder mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben, oder im Rahmen desselben Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig in verschiedenen Ländern arbeiten, unterliegen sozialversicherungsrechtlich trotzdem für Ihre gesamte Beschäftigung nur einem Land. Dadurch wird die gleichzeitige Anwendung mehrerer Rechtsordnungen nebeneinander vermieden. Es gilt neben dem Beschäftigungsstaatsprinzip dann das Wohnstaatsprinzip.

Für Frankreich und Deutschland gilt folgendes:
Wenn Sie sowohl in Frankreich und in Deutschland tätig sind, unterliegen Sie dem Sozialversicherungsrecht des Wohnstaates, wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Tätigkeit (mindestens 25 %) in Ihrem Wohnstaat ausüben. Ansonsten unterliegen Sie dem Recht Ihres Haupttätigkeitsstaates. Welches Sozialversicherungsrecht im Einzelfall Anwendung findet wird anhand des Formulars A 1 ermittelt (entweder durch die Krankenversicherungsträger oder die Verbindungsstellen).


Bei Sachverhalten mit der Schweiz gilt folgendes:
Wenn Sie typischerweise und regelmäßig in mehreren Staaten arbeiten, sei es als Angestellter oder sei es als Selbständiger, unterliegen Sie für Ihre gesamte Tätigkeit dem Recht Ihres Wohnstaates, wenn Sie eine der Tätigkeiten auch in Ihrem Wohnstaat ausüben. Sie unterliegen auch dann den Rechtsvorschriften Ihres Wohnstaates, wenn die Tätigkeit im Wohnland nur Nebentätigkeitscharakter gegenüber der Tätigkeit in dem anderen Staat hat. Sofern Sie einen Tag im Monat im Wohnland arbeiten ist dies bereits ausreichend.

Das heißt, wenn Sie typischerweise und regelmäßig in mehreren Staaten arbeiten, sei es als Angestellter oder sei es als Selbständiger, unterliegen Sie für Ihre gesamte Tätigkeit dem Recht Ihres Wohnstaates, wenn Sie eine der Tätigkeiten auch in Ihrem Wohnstaat ausüben. Sie unterliegen auch dann den Rechtsvorschriften Ihres Wohnstaates, wenn die Tätigkeit im Wohnland nur Nebentätigkeitscharakter gegenüber der Tätigkeit in dem anderen Staat hat.


Bei Selbständigen kommt es darauf an, in welchem Staat die Haupttätigkeit ausgeübt wird, wenn Sie keine Tätigkeit in Ihrem Wohnstaat ausüben.

 Für alle drei Länder gilt:

Wenn Sie gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten eine abhängige und eine selbständige Tätigkeit ausüben, unterliegen Sie nur den Rechtsvorschriften desjenigen Mitgliedstaates, in dem Sie der abhängigen Beschäftigung nachgehen.